Teilnahmebedingungen an unseren Touren, Kursen und Veranstaltungen

Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an Touren, Kursen und Veranstaltungen der Sektion Memmingen 1869 des Deutschen Alpenvereins e.V.

1. Allgemeines, Teilnahmeberechtigung

Die Veranstaltungen der Sektion Memmingen werden grundsätzlich als Touren, Kurse und Veranstaltungen für die daran teilnehmenden Sektionsmitglieder durchgeführt. Die Sektion ist nur Veranstalter soweit ausdrücklich in der Ankündigung angegeben. Sofern die Sektion nicht Veranstalter ist, ist sie grundsätzlich weder für die Organisation noch für die Durchführung einer Tour, Kurs und Veranstaltung verantwortlich. Alle Veranstaltungen sind ausschließlich Mitgliedern der Sektion Memmingen, und Mitgliedern anderer Sektionen vorbehalten. Wobei Mitglieder anderer Sektionen nachrangig behandelt werden. Wir empfehlen eine C-Mitgliedschaft für Mitglieder anderer Sektionen.

2. Anmeldung, Datenweitergabe, Verwendung von Ton- und Bildaufnahmen

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Anmeldung wird dem Teilnehmer per E-Mail bestätigt, dies gilt gleichzeitig als verbindliche Anmeldebestätigung. Die Sektion Memmingen mit dem verantwortlichen Tourenleiter behält sich vor die Anmeldung nach dem Anforderungsprofil der Tour, des Kurses oder der Veranstaltung zu prüfen und gegebenenfalls einseitig wieder aufzulösen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Verspätete Anmeldungen können, müssen jedoch nicht berücksichtigt werden. Auf Wartelisten eingetragene Personen werden gebeten sich abzumelden, wenn eine Teilnahme nicht mehr erfolgen soll. Eine Weitergabe der Personendaten an den Tourenleiter und andere Teilnehmer wird gestattet, da dadurch die Kontaktaufnahme unter den Teilnehmern ermöglicht wird. Weiter erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen in direkter Verbindung mit der Sektion Memmingen einverstanden.

3. Bezahlung

Mit der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr der Tour, des Kurses oder der Veranstaltung wie folgt zur Zahlung fällig: Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren durch Abbuchung von einem vom Teilnehmer mit der Anmeldung anzugebenden Bankkonto. Der Teilnehmer erteilt bei kostenpflichtigen Touren, Kursen und Veranstaltungen der Sektion mit der Anmeldung die Ermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren.

3. a) Bei kostenpflichtigen Touren, Kursen und Veranstaltungen wird sofort die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Bei Touren, Kursen und Veranstaltungen mit Leistungen an Externe z. B. Hütten, Hotels, wird dies mit einer Anzahlung, ggf. Gesamtzahlung zusätzlich mit eingezogen. Die Höhe dieser Zahlung wird in der Touren-, Kurs- und Veranstaltungsausschreibung getrennt ausgewiesen. Ein allfälliger Restbetrag wird 14 Tage vor Tour-, Kurs- und Veranstaltungsbeginn eingezogen.

4. Leistungen

Die mit der Tour, dem Kurs oder der Veranstaltung verbundenen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung im Programm. Die Zuteilung zu Zimmern, Lagern etc. in den gebuchten Unterkünften erfolgt nach dem Ermessen des leitenden Tourenleiters. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die An- und Abreise zu allen Touren, Kursen und Veranstaltungen auf eigene Verantwortung, Gefahr und Kosten.

5. Absage einer Tour, eines Kurses oder der Veranstaltung, Änderungen, Abbruch und die Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl laut Ausschreibung, aus Sicherheitsgründen, wegen z. B. ungünstiger Witterungsverhältnisse oder bei Ausfall des Tourenleiters kann die Tour, der Kurs, die Veranstaltung vor Beginn abgesagt werden. Die Teilnahmegebühr wird dann vollständig erstattet. Sofern aus vorweg genannten Gründen ein Abbruch der Veranstaltung nach deren Beginn erforderlich wurde, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Ein Tourenleiter kann jederzeit durch einen gleichwertig qualifizierten ersetzt werden. Änderungen oder Abweichungen von einzelnen angekündigten Leistungen sind zulässig, wenn sie nach Anmeldung notwendig werden und dem Teilnehmer zumutbar sind und führen zu keiner Erstattung der Teilnahmegebühr. Der Tourenleiter ist insbesondere berechtigt, aus Sicherheitsgründen oder infolge von z. B. Witterungsverhältnissen das Touren, Kurs und Veranstaltungsziel zu ändern.

6. Abmeldung durch den Teilnehmer, Nichtteilnahme etc., Umbuchung, Ersatzperson

Vor Tour-, Kurs- und Veranstaltungsbeginn ist eine Abmeldung grundsätzlich zulässig. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei uns. Der Rücktritt bzw. die Abmeldung muss bei allen Touren, Kursen und Veranstaltungen schriftlich erklärt werden bzw. selbstständig über das Tourenportal erfolgen. Die Sektion Memmingen hat im Falle der Abmeldung Anspruch auf Entschädigung (Siehe unter 6a und 6b). Es sei denn der Platz kann stattdessen an eine auf der Warteliste eingetragene Person vergeben werden.

6 a) Für alle kostenpflichtigen Touren, Kurse und Veranstaltungen der Sektion Memmingen gilt:

  • bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: die Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro
  • ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr
  • ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • ab dem 6. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

6 b) Für alle Tagestouren, Tageskurse, und Tagesveranstaltungen mit Teilnahmegebühr 5,00 € gilt:

  • bis zum 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist eine kostenlose Abmeldung möglich
  • ab dem 6. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 100% der Teilnahmegebühr (5,00 €)

6 c) Nichtteilnahme, vorzeitige Abreise, verspätete Anreise oder Ausschluss

Für den Fall der Nichtteilnahme, vorzeitigen Abreise, verspäteten Anreise oder Ausschluss durch die Sektion Memmingen oder den verantwortlichen Tourenleiter nach Veranstaltungsbeginn wird ebenfalls die volle Teilnahmegebühr fällig.

6 d)

Werden Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, bemühen wir uns bei den in Anspruch genommen externen Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen und erstatten diese nach Erhalt.

6 e)

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Leistungsfähigkeit und Verhalten

Die Sektion Memmingen und im Besonderen der verantwortliche Tourenleiter kann einen Teilnehmer vor und während einer Tour, Kurs und Veranstaltung von einer (weiteren) Teilnahme ausschließen, wenn das Verhalten des Teilnehmers die übrigen Teilnehmer gefährdet, unzumutbar behindert oder stört oder er nicht den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen erscheint. Dasselbe gilt, wenn nachhaltig gegen Weisungen der Sektion Memmingen und/oder des verantwortlichen Tourenleiters trotz Abmahnung verstoßen wird. Sofern der Ausschluss nach Beginn erfolgt, wird die Teilnahmegebühr mit Ausnahme ersparter Aufwendungen (Siehe unter 6 d)) nicht erstattet. Teilnehmer müssen die Sektion Memmingen bzw. den verantwortlichen Tourenleiter frühzeitig auf gesundheitliche oder sonstige Probleme hinweisen.

8. Beschränkung der Haftung

Jeder Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass im Berg-, Kletter- und Radsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Dieses Risiko kann auch durch die Führung des Tourenleiters nicht ganz ausgeschlossen werden. Auch geringe Verletzungen und kleinere Unfälle können durch die mitunter schwierigen Rettungsmöglichkeiten schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Diese stets gegebenen Grundrisiken muss jeder Teilnehmer selbst tragen. Jedem Teilnehmer obliegt es, diese Risiken durch sein Verhalten und durch eine angemessene Vorbereitung auf die Veranstaltung zu minimieren. Jeder Teilnehmer erkennt ferner an, dass die Tourenleiter der Sektion Memmingen grundsätzlich nur ehrenamtlich tätig sind und damit im Vergleich zu hauptberuflich tätigen Tourenleitern verminderte Sorgfaltsanforderungen bestehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 309 Nr. 7 BGB.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge.

 

Sektion Memmingen 1869 des Deutschen Alpenvereins e.V., 03.03.2021

Teilnahmebedingungen hier als Download